Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht beim VfB über den Sportversicherungsvertrag beim LSB Hessen (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung)

Vorgehensweise bei einem Unfall oder Haftpflichtschaden:

Melden Sie vorsichtshalber jeden Unfall oder Haftpflichtschaden umgehend unserem Schriftführer Frank Becker unter fbecker62 [at] gmx.de oder telefonisch (0 60 52) 91 23 32 oder Günter Birkler unter g.birkler [at] gmx.de oder telefonisch unter (0 60 59) 17 17. Sie werden die entsprechenden Schitte mit Ihnen besprechen und die erforderlichen Unterlagen beim LSB Hessen einreichen.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu wichtigen Fragestellungen zum Versicherungsschutz unserer aktiven und passiven Mitglieder

Ist Sport Mord? Nein, ist er nicht. Denn nicht umsonst betreiben gerade in Deutschland Millionen von Menschen Hunderte von Sportarten und genießen es, sich in der Gemeinschaft oder alleine zu bewegen. Natürlich sind mit der Sportausübung aber auch Risiken verbunden, insbesondere mit der Gefahr einer Verletzung. Deren Häufigkeit und Schwere können zwar durch geeignete präventive Maßnahmen reduziert werden, ausgeschlossen aber niemals. Hinzu kommt die Gefahr, in einem unachtsamen Moment selbst einen Schaden zu verursachen oder durch andere Verkehrsteilnehmer unverschuldet einen Unfall zu erleiden.

Für den Vereinssport bietet die Sportversicherung des Landessportbund Hessen eine weitreichende Absicherung, die unter www.arag-sport.de hinterlegt ist. Hier ist unser VfB mitversichert.

Teil 1: Die Unfallversicherung

Welche Aufgabe hat die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen nach einem Unfall, insbesondere im Fall einer verbleibenden und dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.

Wer ist versichert?

Alle aktiven und passiven Mitglieder, Funktionäre, Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter, alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Lizenzspieler und Helfer bei versicherten Veranstaltungen.

Was versteht die Versicherung unter einem Unfall?

Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch Todesfälle als unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der aktiven Teilnahme an Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs (ohne äußere Einwirkung) sind versichert.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Versichert ist grundsätzlich die Teilnahme am satzungsgemäßen Vereins-/Verbandsbetrieb. Unfälle beim Training fallen ebenso darunter wie die Teilnahme an Turnieren oder Sportveranstaltungen für den Verein. Mitversichert sind zudem auch Unfälle, die den Mitgliedern als Zuschauer bei versicherten Veranstaltungen sowie bei sämtlichen sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern zur Sportausübung zur Verfügung stellt, zustoßen. Auch der direkte Weg zu und von den versicherten Aktivitäten ist abgesichert, jegliche private Sportausübung mit Folgen jedoch nicht.

Welche Leistungen werden erbracht?

Die Sportunfallversicherung hat insbesondere das Ziel, bei schweren Verletzungen eine besondere Hilfe zu bieten. Es werden daher im Sportversicherungsvertrag des lsb h im Invaliditätsfall und im Todesfall Leistungen erbracht. Schwerverletzten wird zudem ein Reha - Management über einen erfahrenen Rehadienst angeboten. Dieser Rehadienst begleitet den Verletzten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation sowie im  Sozialen-, Beruflichen- oder auch im Pflege-Management.

Wie errechnet sich eine Invaliditätsleistung?

Die vertraglichen Bestimmungen sehen für Dauerschäden an Gliedmaßen und Sinnesorganen (Arme, Beine, Sehkraft usw.) feste prozentuale Invaliditätsgrade vor, die abhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Verletzten zur Entschädigungsberechnung nach ärztlicher Begutachtung herangezogen werden. Für Gesundheitsschäden an anderen oder mehreren Körperteilen oder Sinnesorganen wird der Invaliditätsgrad von Fachärzten unter Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte festgestellt.

Werden Leistungen meiner privaten Unfallversicherung angerechnet?

Nein. Die Leistungen aus der Sportversicherung erfolgt zusätzlich zur privaten Vorsorge. Grundsätzlich kann über den Sportversicherungsvertrag des lsb h die private Vorsorge nicht ersetzt werden.

Teil 2: Die Haftpflichtversicherung

Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, soweit dieser aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird und nicht auf vertraglicher Basis beruht. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und Gesetz einzustehen hat. Damit dies zeitnah geschehen kann muss jeder Schaden umgehend gemeldet werden Ist keine Haftung gegeben, wird der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurückweisen und hierfür erforderliche Prozesskosten tragen.

Wer ist versichert?

Versichert sind alle Mitgliedsvereine des lsb h, also auch wir als VfB. Mitversichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, Funktionäre, Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter, Angestellte und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Lizenzspieler und offiziell vom Verein beauftragte Helfer bei der Durchführung versicherter Veranstaltungen.

Was versteht die Versicherung unter „gesetzlicher Haftpflicht“?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss man grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat. Man spricht hier auch von deliktischer Haftung. Kernvorschrift des deutschen Deliktrechts ist der § 823 BGB:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.

Hierfür besteht beim Vereinssport Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung.

Wann besteht Versicherungsschutz über die Sporthaftpflichtversicherung?

Versichert ist grundsätzlich die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes. Die Mitglieder des Vereins sind bei der Teilnahme an den Vereinsaktivitäten versichert, ebenso Helfer bei Veranstaltungen des Vereins.

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Die Sporthaftpflichtversicherung trägt einen ersatzpflichtigen Schaden bis zur vereinbarten Höchstleistung für Personen- und/oder Sachschäden sowie sich hieraus ergebende Vermögensschäden. Der Verlust von Schlüsseln, das Gewässerschadenrisiko von Öltanks (Anlagen) oder auch ein Schaden an einer gemieteten Turnhalle (Mietsachschaden) ist bei abweichenden Höchstleistungen in der Sportversicherung mit berücksichtigt.

Wo gilt der Versicherungsschutz der Sporthaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Was umfasst die Sporthaftpflichtversicherung ansonsten noch?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Verpächter und Nutznießer von Räumlichkeiten und Einrichtungen für den Vereinsbetrieb.

Arbeitsmaschinen sind im Rahmen der Sportversicherung mitversichert, wenn es sich um Maschinen handelt die der Rasenpflege dienen und im Eigentum des Vereins stehen.

Schlüsselverlust für fremde Schließanlagen ist mitversichert, nicht jedoch für vereinseigene Schließanlagen.